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Schimmelpilz-Sanierung / Beseitigung

... und Vorbeugung

 

Einumfangreiches Kapitel

Was tun, wenn ein Wasserschaden auftritt?

  • Wasserzufuhr stoppen
    Bei einem Leitungswasserschaden oder Rohrbruch: Sofort die alle in Betracht kommenden Absperrhähne schließen, falls nötig auch den Hauptwasserhahn.

  • Stromzufuhr stoppen 
    Tritt ein geringer Wasserstand auf, dann sollten alle elektrischen Geräte im Schadensbereich vom Strom genommen werden. Wenn der Wasserstand ein höheres Niveau erreicht, dann sollten die Sicherungen für den betroffenen Bereich ausgeschaltet werden.

  • Wasser entfernen
    Versuchen Sie schnellstmöglich das Wasser mit Lappen oder Nasssauger aufzunehmen, da sonst Schimmel droht.
    Bei größeren Wassermengen leistet die Feuerwehr Soforthilfe.

  • Möbel / Einrichtungsgegenstände sichern 
    Falls möglich: Bringen Sie Ihr ihre Einrichtungsgegenstände aus dem Schadensbereich, um Schäden an Einrichtungsgegenständen zu vermeiden.

  • Dokumentation
    Machen Sie Fotos vom Wasserschaden und aller geschädigten Gegenstände. Eine gute Dokumentation hilft der Versicherung, den Schadensfall schneller zu bewerten.

  • Schaden melden
    Informieren Sie Ihre Versicherung über den Wasserschaden. Wenn Sie zur Miete oder in einer WEG wohnen, benachrichtigen Sie ebenfalls den Hausmeister, Vermieter oder ihre Hausverwaltung.

  • Die Ursache klären oder klären lassen
    Firmen zur Beseitigung des Wasser- und Schimmelpilz-Schadens beauftragen. Eine schnelle und gründliche Trocknung des vom Wasserschaden betroffenen Mauerwerks (z.B. durch den Einsatz von Lufttrocknern und Geräten zur Trocknung von Hohlräume, wie Dämmschicht im Fußboden) vermeidet die Bildung von Schimmelpilz.

Was tun, wenn Schimmelpilz aufgetreten ist?
Unverzüglich handeln:

  • Klärung der Ursache (Wasserschaden, Eintritt von Feuchtigkeit in die Bausubstanz, Wohnungslüftung)
  • Die Ursache(n) für den Feuchte- und Schimmelpilz-Schaden beseitigen
  • Schimmelpilz entfernen bzw. durch ein Fachunternehmen beseitigen lassen
  • Mauerwerk trocknen und danach die Putz- und Malerarbeiten durchführen bzw. durchführen lassen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Schimmelpilz durchführen (z.B. bessere Wohnungslüftung und/oder bauseitige Änderungen)

Schimmelpilz kann die Gesundheit gefährden (Allergien und Atembeschwerden). 
Deshalb ist eine umgehende und gründliche Beseitigung ist dringend empfohlen.
Je nach Größe des Befalls kann der Schimmelpilz selbst entfernt werden (ich empfehle Schimmelpilzvernichter ohne Chlor oder Ethylalkohol 70%). Das Auftragen des Schimmelpilz-Entferners reicht für eine Beseitigung des Bewuchses nicht aus. Nach der Anwendung des Schimmmelpilz-Entferners muss die verbleibende Biomasse vollständig entfernt werden. Im einfachen Fall kann dies bei kleinen Flächen mit Hilfe eines "Topfschwamms" (dunkle Seite) erfolgen. Zur Vermeidung der Verteilung von Schimmelpilz-Sporen in die Raumluft soll der Schimmelpilz keinesfalls trocken behandelt werden.
 
Weiter Hinweise zur Beseitigen von kleinflächigen Schimmelpilz-Schäden gibt es zum 
Download - hier -

Bei größeren Flächen (ab ca. 0,5 m²) sollte ein Fachunternehmen mit der Sanierung des Schimmelpilz-Schadens beauftragt werden. Diese Unternehmen haben nicht nur die hierfür notwendigen Anlagen und Geräte zur vollständigen Beseitigung des Schimmelpilzbewuchses, sie können auch die vom Schimmelpilz betroffene Räume zu den übrigen Räumen so abschotten, dass Schimmelpilz-Sporen nicht im ganzen Haus verteilt werden.

Das Umweltbundesamt hat sich zum Thema "Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilze" geäußert: "Schimmelpilzwachstum im Innenraum ist als Gesundheitsrisiko zu betrachten, auch ohne dass ein quantitativer und kausaler Zusammenhang zwischen dem Vorkommen einzelner Schimmelpilzarten und Gesundheitsbeschwerden gesichert hergestellt werden kann.  

Aus der Kenntnis der am Schimmelpilz-Schaden beteiligten Schimmelpilzarten lässt sich kein Rückschluss auf eine konkrete Gesundheitsgefahr für eine einzelne Person ableiten. Deshalb gilt generell: Schimmelpilz in Innenräumen ist nicht zu tolerieren, er muss deshalb vollständig entfernt werden.  

Die Feststellung einer Schimmelquelle im Innenraum darf nicht mit einem akuten Gesundheitsrisiko der Raumnutzer gleichgesetzt werden. Das Ausmaß eines Gesundheitsrisikos durch Schimmel in Innenräumen ist zum einen abhängig von der Empfindlichkeit der Raumnutzer auf Sporen-Expositionen und zum anderen von der Art und Ausmaß des Schadens. Aufgrund fehlender wissenschaftlicher Daten zu Expositions-Wirkungsbeziehungen können Auswirkungen auf einzelne Personen meist nicht quantifiziert werden.  

Besonders zu schützende Risikogruppen sind Patienten unter bestimmter Immunsuppression (Immunschwäche) sowie Personen mit Asthma, Atemwegserkrankungen und Schimmelpilz-Allergie." 

Maßnahmen zur Vorbeugung des Schimmelpilzbefalls
In vielen Fällen lässt sich die Schimmelpilzbildung durch einfache und kostengünstige Maßnahmen vermeiden. Hierzu gehören in erster Linie eine ausreichende Lüftung des Wohn- und Aufenthaltsraums, Einstellung einer auseichend niedrigen relativen Luftfeuchtigkeit der Raumluft in Bezug auf die Außentemperatur, das Vermeiden der Kipplüftung während der Heizperiode und angemessen große Abstände von Möbeln zu Außenwänden.  Weitere Maßnahmen können in der Dämmung von Wärmebrücken an der Innenseite der Außenwände und Abdichtung von Wänden, in die Feuchtigkeit von außen eindringt (z.B. Kellerräume), oder einem zeitweisen Einsatz eines elektrischen Lufttrockner in Kellerräumen liegen. 

Ich berate Sie gerne über die Möglichkeiten, Schimmelpilz zu vermeiden.  

Hinweise für die Sanierung von Wasser- und Schimmelpilz-Schäden
Wesentliche Punkte für die Sanierung von Wasser- und Schimmelpilz-Schäden sind nachhaltige Beseitigung der Schäden sowie deren Ursachen, die Vermeidung einer Schimmelpilz-Sporenkontamination (auch der nicht vom Schimmelpilz betroffenen Räume) durch die Sanierungsarbeiten. Hierzu gehören:

  • Feststellung des Ausmaßes der Feuchte- und Schimmelpilz-Schäden durch geeignete Untersuchungen
  • Bei Wasserschäden: Untersuchung von Hohlräumen (z.B. Dämmschicht unter dem Fußbodenestrich) auf Feuchteschäden
  • Erstellung eines Sanierungskonzepts für die Beseitigung der Schäden und Einrichtungen von Schutzmaßnahmen (Abschottungen)
  • Vermeidung der Verteilung von Schimmelpilz-Sporen (durch Schutzmaßnahmen/Abschottungen) in nicht betroffene Räume
  • Vollständige Beseitigung des Schimmelpilzbewuchses und der Sporen durch eine Feinreinigung nach dem "Rückbau"
  • Kontrolle der Sanierungsqualität durch Inspektion und Luftpartikel-Messung nach WTA-Merkblatt 4-12
  • Wiederherstellung des Putzes und der Wandfarbe. In Feuchträumen eine mineralische Silikat- oder Kalkfarbe verwenden

Wasser, Feuchteschäden in Hohlräumen, Dämmschicht in Fußbodenaufbau und Trockenbauwänden
Bei Wasserschäden kommt es häufig dazu, dass nicht nur sichtbare Bauteile des Gebäudes Schimmelpilz aufweisen, sondern auch verdeckte Hohlräume. 

Bei Wasserschäden dringt das Wasser über die Estrich-Randfugen in den Hohlraum (meist eine Dämmschicht) ein. Dieses Problem besteht auch für Trockenbauwände, insbesondere wenn die Platten unten auf der Betonplatte befestigt sind. Zur nachhaltigen Beseitigung von Wasser- und Schimmelpilz-Schäden müssen "im Verdacht stehende" Bauteile durch Öffnungen des Mauerwerks entsprechend untersucht werden. Schimmelpilz an den Innenseiten von Trockenbauwänden und Verkofferungen kann durch Öffnungen der Trockenbauplatten festgestellt werden. Bei Feuchteschäden im Fußbodenaufbau durch eignen sich Messungen der Materialfeuchtigkeit in der Estrichrandfuge, Bohrungen im Fußbodenaufbau für hygrometrische Feuchtemessungen und/oder Bohrungen für die Sichtprüfung und Entnahme von Materialproben zur Untersuchung auf Schimmelpilz-Sporen und Bakterien im Labor.

Auch Unternehmen, die sich auf die Beseitigung für Wasserschäden spezialisiert haben, führen solche Untersuchungen routinemäßig durch. Die Bohrungen in den Fußboden dienen auch für den Anschluss der Trocknungsgeräte. Die Trocknung der Dämmschicht unter dem Fußbodenestrich erfolgt durch eine gezielte Luftströmung durch die Dämmschicht.

Vermeidung von Schimmelpilz-Sporenkonzentrationen durch Trocknungsprozesse
Bei der Behandlung von Schimmelpilz- und Wasserschäden werden mehr oder weniger viele Schimmelpilz-Sporen freigesetzt. Geeignete Schutzmaßnahmen sollen die Verbreitung dieser Sporen in nicht vom Schimmelpilz betroffene Bereiche der Wohnräume verhindern. Hierzu ist folgendes empfohlen:

  • Der Schimmelpilzbefall (zumindest der sichtbare) soll frühzeitig beseitigt werden, d.h. bereits vor oder mit Beginn der Trocknung.
  • Die Abluft aus der Dämmschicht im Fußbodenaufbau darf nicht ungefiltert (HEPA - 13) in die Raumluft geführt werden

Über einen Rückbau des Fußbodens wegen Bildung von Schimmelpilz in der Dämmschicht soll nach entsprechenden mikrobiologischen Untersuchungen (gem. Anlage 6 des Schimmel-Leitfadens des Umweltbundesamts) entschieden werden. Mit Schimmelpilz befallene Trockenbauplatten werden bis zu einer Höhe von 50 cm über der Ausbreitung des Schimmelpilzbewuchses rückgebaut und erneuert.

"Desinfektion", Fogging, Anwendung von Bioziden
Methoden zur Beseitigung von Schimmelpilz-Schäden unter Zuhilfenahme von Bioziden ("Desinfektionsmittel") werden immer wieder kontrovers diskutiert. Der Anlass hierzu ist die Empfehlung des Umweltbundesamts (UBA) auf die Anwendung von Bioziden zu verzichten. Das UBA sieht allerdings in der Anwendung von Bioziden zum Schutz des Sanierungspersonals eine nützliche Maßnahme, wenn nicht sogleich mit der Sanierung begonnen werden kann (Interimsmaßnahme). Eine fachgerechte Sanierung des Schimmelpilzbefalls bedingt auf jeden Fall die vollständige Entfernung des Schimmelpilzbewuchses, auch nach dem Einsatz von Bioziden.

Abschottungen anstatt vollständiger Beseitigung des Schimmelpilzes
Der Schimmelpilzbewuchs soll generell vollständig entfernt werden. Es gibt bauseitige Situationen, in denen der Rückbau sehr aufwändig (technisch und/oder in Bezug auf Kosten) ist. Dann ist zu überlegen, ob eine Abschottung des Schimmelpilzbefalls von der Raumluft möglich ist. Hierzu muss dauerhaft sichergestellt werden, dass keine Sporen über die Zirkulation der Luft in den befallenen Hohlräumen in die Raumluft verbreitet werden können. Die Abschottung muss dauerhaft dicht sein.

Trockenbauwände sind konstruktionsbedingt nicht luftdicht, auch nicht, wenn die Trockenbauwände auf der Betonplatte montiert sind.  Deshalb ist die Verbindung vom Hohlraum der Dämmschicht zur Estrich-Randfuge vor der Trockenbauplatte nicht luftdicht.

Sanierungsbegleitung und Qualitätssicherung
Für komplexere Wasser- und Schimmelpilz-Schäden ist eine Begleitung der Sanierungsmaßnamen mit dem Ziel einer fachgerechten, zeitnahen und wirtschaftlichen Sanierung der Schäden empfohlen. Teil dieser Begleitung ist die Sicherung der Sanierungsqualität durch entsprechende Inspektionen und mikrobiologische Untersuchungen. Das Ziel ist ist der Nachweis für die vollständige Beseitigung des Schimmelpilzbewuchses und Raumluftqualität eine nicht mit Schimmelpilz-Sporen belasteten Raum.

Feuchte Keller, Hobbyräume und Kellerlüftung
Keller und Hobbyräume im Untergeschoss haben andere bauphysikalische Eigenschaften, als Aufenthaltsräume oberhalb der Geländeoberfläche. Es treten 3 Ursachen auf:

  • Eindringen von Feuchtigkeit aus dem Erdreich in die Kellermauern,
  • Kondensation der Raumluft durch die Abkühlung der warmen, feuchten Außenluft an kalten Stellen der Kellerwände im Sommer und
  • Wasserschäden

Bei älteren Gebäuden tritt häufig das Problem feuchter Kellerwände und Bodenplatten auf. Die Ursache liegt am Eindringen von Feuchtigkeit in das Mauerwerk aus dem Erdreich. Die Feuchtigkeit kann im Mauerwerk durch die Kapillaren seitlich und nach oben weitergeleitet werden. Man spricht von einer "aufsteigenden Feuchtigkeit im Mauerwerk". Dieser Effekt kann auch bis mehrere Meter über der Geländeoberfläche auftreten (sieht man zum Teil an alten Bauernhäusern). 

Die Ursache liegt an einer über die Zeit schlechter werdenden Feuchteisolierung an der Kelleraußenwand und Bodenplatte oder am drückenden Sicker- oder Grundwasser. Abhilfe schaffen kann das Ausgraben des Kellers und Erneuerung der Isolierung (optional mit Dränage) oder Anbringung eines innenseitigen Sanier- oder Feuchteputzes.

Ein weiteres Problem ist die Lüftung des Kellers im Sommer. Durch das Lüften dringt warme, feuchte Außenluft in den Keller ein. Die Luft kühlt an den kalten Flächen des Mauerwerks ab und kondensiert. Dann wird das Mauerwerk von innen feucht. Es entsteht Schimmelpilz. in diesem Fall ist das Problem im Keller genutzten Aufenthaltsräume, dass je mehr gelüftet wird, umso schlimmer wird es. Es gilt die alte Regel: "Eine Kellerlüftung ist im Sommer nur bei kühler Witterung gut."

In diesen Fällen und in Kellern, deren Wände nicht ganz trocken sind, muss die feuchte Raumluft während der heißen Tage im Sommer durch einen elektrischen Lufttrockner getrocknet werden. Es reicht dabei aus, die relative Luftfeuchtigkeit unter 65% zu halten, kurzzeitig sind bis 70% möglich. Diese Maßnahme verhindert auch die Bildung von Schimmelpilz an im Keller gelagerten Gegenständen (Textilien, Lederwaren, Koffer, Kartons/Papier, usw.).

Lüftungstechnische Maßnahmen - neue, dichte Fenster
Es werden neue Fenster anstelle der alten eingebaut. Danach grüßt der Schimmelpilz von der Wand. Dies ist kein so seltenes Ereignis. Neue Fenster sind dicht und lassen bei geschlossenen Fenstern viel weniger Luft durch, als die alten. Wenn man sein Lüftungsverhalten beibehält, dann steigt im Winter die relative Luftfeuchtigkeit aufgrund des reduzierten Volumens der ausgetauschten Luft an. Es kann dann bei kalter Witterung an kalten Stellen der Außenwände zur Bildung von Schimmelpilz kommen.

In vielen Fällen werden Nutzer von Wohnungen nach dem Fenstertausch darauf hingewiesen, dass sie nun "intensiver" (gemeint ist: häufiger) lüften müssen. Es stellt sich dann die Frage, wie oft Wohnungen mit neuen Fenstern zur Vermeidung von Schimmelpilz tatsächlich gelüftet werden müssen. Abgesehen davon, dass viele Mieter in dieser Hinsicht allein gelassen werden, haben Gerichte diesbezüglich Entscheidungen gefällt: "Die Grenze der Zumutbarkeit liegt nach weit verbreiteter Rechtsprechung bei dreimal täglichem Stoßlüften."

Tritt bei normaler Nutzung der Wohnung im Winter bei 3 täglichen Stoßlüftungen aller Wohnräume Schimmelpilz auf, dann ist dies ein Hinweis auf eine nicht ausreichende Luftzufuhr bei geschlossenen Fenstern. Genau da setzt die DIN 1946-6 an, die ein Mindestvolumen an pro Stunde bei geschlossenen Fenstern vorgibt. Halten Wohnungen diese Mindestwerte nicht ein, dann können in die Fenster oder Außenwände zusätzliche "Außenluftdurchlässe" (z.B. "Fensterfalzlüfter" oder dezentrale Lüfter mit Wärmerückgewinnung) eingebaut werden.

Muss ein Wohnraum bei normaler Nutzung zur Vermeidung von Schimmelpilz deutlich mehr als 3-mal täglich gelüftet werden, kann dies als ein bauseitiger Mangel bewertet werden.

Wie lüfte ich optimal zur Vermeidung von Schimmelpilz?
Die Lüftung des Wohnraums dient der Erneuerung der der Raumluft (Sauerstoff und Reduzierung von CO2), Entsorgung der durch die Nutzung des Wohnraums in die Raumluft eingetragene Feuchtigkeit (Atmen, Schwitzen, Kochen, Duschen, Wasche, usw.) und Schadstoffe an die Außenluft. Eine optimale tägliche Anzahl der zur Vermeidung von Schimmelpilz notwendigen Stoßlüftungen ergibt sich aus der Einstellung der relativen Luftfeuchtigkeit der Raumluft in Bezug auf die Außentemperatur und Bausubstanz.

Die zur Vermeidung von Schimmelpilz empfohlenen Werte für die relative Luftfeuchtigkeit hängt von der Bausubstanz und der Außentemperatur ab. Diese Werte sind in dieser Tabelle zusammengefasst:

Die Handhabung dieser Tabelle ist einfach: Ist der gemessene Wert der relativen Luftfeuchtigkeit höher, als der Tabellenwert, dann muss zusätzlich gelüftet werden. Zur Messung dienen preiswerte digitale Thermometer/Hygrometer, die im Elektronik-Fachhandel, bei Conrad-Electronic, Reichelt oder Amazon erhältlich sind.

 Download der Lüftungsempfehlungen - hier -
  

 

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