Schimmelpilz-Sanierung /
Beseitigung
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und Vorbeugung |
Einumfangreiches Kapitel
Was tun, wenn ein Wasserschaden
auftritt?
-
Wasserzufuhr
stoppen
Bei einem Leitungswasserschaden oder Rohrbruch: Sofort die
alle in Betracht kommenden Absperrhähne schließen, falls nötig
auch den Hauptwasserhahn.
-
Stromzufuhr
stoppen
Tritt ein geringer Wasserstand auf, dann sollten alle
elektrischen Geräte im Schadensbereich vom Strom genommen
werden. Wenn der Wasserstand ein höheres Niveau erreicht,
dann sollten die Sicherungen für den betroffenen Bereich
ausgeschaltet werden.
-
Wasser
entfernen
Versuchen Sie schnellstmöglich das Wasser mit Lappen oder
Nasssauger aufzunehmen, da sonst Schimmel droht.
Bei größeren Wassermengen leistet die Feuerwehr Soforthilfe.
-
Möbel
/ Einrichtungsgegenstände sichern
Falls möglich: Bringen Sie Ihr ihre Einrichtungsgegenstände
aus dem Schadensbereich, um Schäden an
Einrichtungsgegenständen
zu vermeiden.
-
Dokumentation
Machen Sie Fotos vom Wasserschaden und aller geschädigten
Gegenstände. Eine gute Dokumentation hilft der Versicherung,
den Schadensfall schneller zu bewerten.
-
Schaden
melden
Informieren Sie Ihre Versicherung über den Wasserschaden.
Wenn Sie zur Miete oder in einer WEG wohnen, benachrichtigen
Sie ebenfalls den Hausmeister, Vermieter oder ihre Hausverwaltung.
-
Die
Ursache klären oder klären lassen
Firmen zur Beseitigung des Wasser- und Schimmelpilz-Schadens
beauftragen. Eine schnelle und gründliche Trocknung des vom
Wasserschaden betroffenen Mauerwerks (z.B. durch den Einsatz
von Lufttrocknern und Geräten zur Trocknung von Hohlräume,
wie Dämmschicht im Fußboden) vermeidet die Bildung von
Schimmelpilz.
Was tun, wenn Schimmelpilz aufgetreten ist?
Unverzüglich handeln:
- Klärung der Ursache (Wasserschaden, Eintritt
von Feuchtigkeit in die Bausubstanz, Wohnungslüftung)
- Die Ursache(n) für den Feuchte- und
Schimmelpilz-Schaden beseitigen
- Schimmelpilz entfernen bzw. durch ein
Fachunternehmen beseitigen lassen
- Mauerwerk trocknen und danach die Putz- und
Malerarbeiten durchführen bzw. durchführen lassen
- Maßnahmen zur Vermeidung von Schimmelpilz
durchführen (z.B. bessere Wohnungslüftung und/oder
bauseitige Änderungen)
Schimmelpilz
kann die Gesundheit gefährden (Allergien und
Atembeschwerden).
Deshalb ist eine umgehende und gründliche
Beseitigung ist dringend empfohlen.
Je nach Größe
des Befalls kann der Schimmelpilz selbst entfernt werden
(ich empfehle Schimmelpilzvernichter ohne Chlor oder
Ethylalkohol 70%). Das Auftragen des
Schimmelpilz-Entferners reicht für eine Beseitigung des Bewuchses nicht
aus. Nach der Anwendung des Schimmmelpilz-Entferners muss die verbleibende Biomasse vollständig entfernt werden. Im
einfachen Fall kann dies bei kleinen Flächen mit Hilfe eines
"Topfschwamms" (dunkle Seite) erfolgen. Zur Vermeidung
der Verteilung von Schimmelpilz-Sporen in die Raumluft soll der
Schimmelpilz keinesfalls trocken behandelt werden.
Weiter Hinweise zur Beseitigen von kleinflächigen
Schimmelpilz-Schäden gibt es zum
Download - hier -
Bei größeren Flächen (ab ca. 0,5
m²) sollte ein Fachunternehmen mit der Sanierung des
Schimmelpilz-Schadens beauftragt werden. Diese Unternehmen haben
nicht nur die hierfür notwendigen Anlagen und Geräte zur
vollständigen Beseitigung des Schimmelpilzbewuchses, sie können
auch die vom Schimmelpilz betroffene Räume zu den übrigen
Räumen so abschotten, dass Schimmelpilz-Sporen nicht im ganzen Haus
verteilt werden.
Das Umweltbundesamt hat sich zum Thema
"Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilze" geäußert:
"Schimmelpilzwachstum im Innenraum ist als Gesundheitsrisiko
zu betrachten, auch ohne dass ein quantitativer und kausaler
Zusammenhang zwischen dem Vorkommen einzelner Schimmelpilzarten
und Gesundheitsbeschwerden gesichert hergestellt werden kann.
Aus der Kenntnis der am Schimmelpilz-Schaden
beteiligten Schimmelpilzarten lässt sich kein Rückschluss auf
eine konkrete Gesundheitsgefahr für eine einzelne Person
ableiten. Deshalb gilt generell: Schimmelpilz in Innenräumen ist
nicht zu tolerieren, er muss deshalb vollständig entfernt werden.
Die Feststellung einer Schimmelquelle im
Innenraum darf nicht mit einem akuten Gesundheitsrisiko der
Raumnutzer gleichgesetzt werden. Das Ausmaß eines
Gesundheitsrisikos durch Schimmel in Innenräumen ist zum einen
abhängig von der Empfindlichkeit der Raumnutzer auf
Sporen-Expositionen und zum anderen von der Art und Ausmaß des
Schadens. Aufgrund fehlender wissenschaftlicher Daten zu
Expositions-Wirkungsbeziehungen können Auswirkungen auf einzelne
Personen meist nicht quantifiziert werden.
Besonders zu schützende Risikogruppen sind
Patienten unter bestimmter Immunsuppression (Immunschwäche) sowie
Personen mit Asthma, Atemwegserkrankungen und
Schimmelpilz-Allergie."
Maßnahmen
zur Vorbeugung des Schimmelpilzbefalls
In vielen Fällen lässt sich die Schimmelpilzbildung
durch einfache und kostengünstige Maßnahmen vermeiden.
Hierzu gehören in erster Linie eine ausreichende
Lüftung des Wohn- und Aufenthaltsraums, Einstellung einer
auseichend niedrigen relativen Luftfeuchtigkeit der Raumluft in
Bezug auf die Außentemperatur, das Vermeiden der Kipplüftung
während der Heizperiode und angemessen große Abstände von
Möbeln zu Außenwänden. Weitere Maßnahmen können in der Dämmung von Wärmebrücken
an der Innenseite der Außenwände und Abdichtung von Wänden, in
die Feuchtigkeit von außen eindringt (z.B. Kellerräume), oder
einem zeitweisen Einsatz eines elektrischen Lufttrockner in
Kellerräumen liegen.
Ich berate Sie gerne über die
Möglichkeiten, Schimmelpilz zu vermeiden. Hinweise
für die Sanierung von Wasser- und Schimmelpilz-Schäden
Wesentliche Punkte für die Sanierung von Wasser- und
Schimmelpilz-Schäden sind nachhaltige Beseitigung der Schäden
sowie deren Ursachen, die Vermeidung einer
Schimmelpilz-Sporenkontamination (auch der nicht vom Schimmelpilz
betroffenen Räume) durch die Sanierungsarbeiten. Hierzu gehören:
- Feststellung des Ausmaßes der Feuchte- und
Schimmelpilz-Schäden durch geeignete Untersuchungen
- Bei Wasserschäden: Untersuchung von
Hohlräumen (z.B. Dämmschicht unter dem Fußbodenestrich) auf
Feuchteschäden
- Erstellung eines Sanierungskonzepts für die
Beseitigung der Schäden und Einrichtungen von
Schutzmaßnahmen (Abschottungen)
- Vermeidung der Verteilung von
Schimmelpilz-Sporen (durch Schutzmaßnahmen/Abschottungen) in
nicht betroffene Räume
- Vollständige Beseitigung des
Schimmelpilzbewuchses und der Sporen durch eine Feinreinigung
nach dem "Rückbau"
- Kontrolle der Sanierungsqualität durch
Inspektion und Luftpartikel-Messung nach WTA-Merkblatt 4-12
- Wiederherstellung des Putzes und der
Wandfarbe. In Feuchträumen eine mineralische Silikat- oder
Kalkfarbe verwenden
Wasser,
Feuchteschäden in Hohlräumen, Dämmschicht in Fußbodenaufbau
und Trockenbauwänden
Bei Wasserschäden kommt es häufig dazu, dass nicht nur sichtbare
Bauteile des Gebäudes Schimmelpilz aufweisen, sondern auch
verdeckte Hohlräume. Bei Wasserschäden dringt das Wasser
über die Estrich-Randfugen in den Hohlraum (meist eine
Dämmschicht) ein. Dieses Problem besteht auch für
Trockenbauwände, insbesondere wenn die Platten unten auf der
Betonplatte befestigt sind. Zur nachhaltigen Beseitigung von
Wasser- und Schimmelpilz-Schäden müssen "im Verdacht
stehende" Bauteile durch Öffnungen des Mauerwerks
entsprechend untersucht werden. Schimmelpilz an den Innenseiten
von Trockenbauwänden und Verkofferungen kann durch Öffnungen der
Trockenbauplatten festgestellt werden. Bei Feuchteschäden im
Fußbodenaufbau durch eignen sich Messungen der Materialfeuchtigkeit in der
Estrichrandfuge, Bohrungen im Fußbodenaufbau für hygrometrische
Feuchtemessungen und/oder Bohrungen für die Sichtprüfung und
Entnahme von Materialproben zur Untersuchung auf
Schimmelpilz-Sporen und Bakterien im Labor. Auch Unternehmen,
die sich auf die
Beseitigung für Wasserschäden spezialisiert haben, führen
solche Untersuchungen
routinemäßig durch. Die Bohrungen in den Fußboden dienen auch
für den Anschluss der Trocknungsgeräte. Die Trocknung der
Dämmschicht unter dem Fußbodenestrich erfolgt durch eine
gezielte Luftströmung durch die Dämmschicht. Vermeidung
von Schimmelpilz-Sporenkonzentrationen durch Trocknungsprozesse
Bei der Behandlung von Schimmelpilz- und Wasserschäden werden
mehr oder weniger viele Schimmelpilz-Sporen freigesetzt. Geeignete
Schutzmaßnahmen sollen die Verbreitung dieser Sporen in nicht vom
Schimmelpilz betroffene Bereiche der Wohnräume verhindern. Hierzu
ist folgendes empfohlen:
- Der Schimmelpilzbefall (zumindest der
sichtbare) soll frühzeitig beseitigt werden, d.h. bereits vor
oder mit Beginn der Trocknung.
- Die Abluft aus der Dämmschicht im
Fußbodenaufbau darf nicht ungefiltert (HEPA - 13) in die
Raumluft geführt werden
Über einen Rückbau des Fußbodens wegen Bildung von
Schimmelpilz in der Dämmschicht soll nach entsprechenden
mikrobiologischen Untersuchungen (gem. Anlage 6 des
Schimmel-Leitfadens des Umweltbundesamts) entschieden werden. Mit
Schimmelpilz befallene Trockenbauplatten werden bis zu einer Höhe
von 50 cm über der Ausbreitung des Schimmelpilzbewuchses rückgebaut und
erneuert. "Desinfektion",
Fogging, Anwendung von Bioziden
Methoden zur Beseitigung von Schimmelpilz-Schäden unter Zuhilfenahme von
Bioziden ("Desinfektionsmittel") werden
immer wieder kontrovers diskutiert. Der Anlass hierzu ist die
Empfehlung des Umweltbundesamts (UBA) auf die Anwendung von
Bioziden zu verzichten. Das UBA sieht allerdings in der Anwendung von
Bioziden zum Schutz des Sanierungspersonals eine nützliche
Maßnahme, wenn nicht sogleich mit der Sanierung begonnen werden kann (Interimsmaßnahme). Eine fachgerechte Sanierung des Schimmelpilzbefalls
bedingt auf jeden Fall die vollständige Entfernung des
Schimmelpilzbewuchses, auch nach dem Einsatz von Bioziden. Abschottungen
anstatt vollständiger Beseitigung des Schimmelpilzes
Der Schimmelpilzbewuchs soll generell vollständig entfernt
werden. Es gibt bauseitige Situationen, in denen der Rückbau sehr
aufwändig (technisch und/oder in Bezug auf Kosten) ist. Dann ist zu
überlegen, ob eine Abschottung des Schimmelpilzbefalls von der
Raumluft möglich ist. Hierzu muss dauerhaft sichergestellt
werden, dass keine Sporen über die Zirkulation der Luft in den
befallenen Hohlräumen in die Raumluft verbreitet werden können. Die Abschottung
muss dauerhaft dicht sein. Trockenbauwände sind
konstruktionsbedingt nicht luftdicht, auch nicht, wenn die Trockenbauwände
auf der Betonplatte montiert sind. Deshalb ist die Verbindung vom Hohlraum der
Dämmschicht zur Estrich-Randfuge vor der Trockenbauplatte nicht luftdicht. Sanierungsbegleitung
und Qualitätssicherung
Für komplexere Wasser- und Schimmelpilz-Schäden ist eine
Begleitung der Sanierungsmaßnamen mit dem Ziel einer
fachgerechten, zeitnahen und wirtschaftlichen Sanierung der
Schäden empfohlen. Teil dieser Begleitung ist die Sicherung der
Sanierungsqualität durch entsprechende Inspektionen und
mikrobiologische Untersuchungen. Das Ziel ist ist der Nachweis
für die vollständige Beseitigung des Schimmelpilzbewuchses und
Raumluftqualität eine nicht mit Schimmelpilz-Sporen belasteten
Raum. Feuchte
Keller, Hobbyräume und Kellerlüftung
Keller und Hobbyräume im Untergeschoss haben andere
bauphysikalische Eigenschaften, als Aufenthaltsräume oberhalb der
Geländeoberfläche. Es treten 3 Ursachen auf:
- Eindringen von Feuchtigkeit aus dem Erdreich
in die Kellermauern,
- Kondensation der Raumluft durch die
Abkühlung der warmen, feuchten Außenluft an kalten Stellen
der Kellerwände im Sommer und
- Wasserschäden
Bei älteren Gebäuden tritt häufig das
Problem feuchter Kellerwände und Bodenplatten auf. Die Ursache
liegt am Eindringen von Feuchtigkeit in das Mauerwerk aus dem
Erdreich. Die Feuchtigkeit kann im Mauerwerk durch die Kapillaren
seitlich und nach oben weitergeleitet werden. Man spricht von
einer "aufsteigenden Feuchtigkeit im Mauerwerk". Dieser
Effekt kann auch bis mehrere Meter über der Geländeoberfläche
auftreten (sieht man zum Teil an alten Bauernhäusern). Die Ursache liegt
an einer über die Zeit schlechter werdenden Feuchteisolierung an
der Kelleraußenwand und Bodenplatte oder am drückenden Sicker- oder
Grundwasser. Abhilfe schaffen kann das Ausgraben des Kellers und
Erneuerung der Isolierung (optional mit Dränage) oder Anbringung eines innenseitigen
Sanier- oder Feuchteputzes. Ein weiteres Problem ist die
Lüftung des Kellers im Sommer. Durch das Lüften dringt warme,
feuchte Außenluft in den Keller ein. Die Luft kühlt an den
kalten Flächen des Mauerwerks ab und kondensiert. Dann wird das
Mauerwerk von innen feucht. Es entsteht Schimmelpilz. in diesem
Fall ist das Problem im
Keller genutzten Aufenthaltsräume, dass je mehr gelüftet
wird, umso schlimmer wird es. Es gilt die alte Regel:
"Eine Kellerlüftung ist im Sommer nur bei kühler
Witterung gut." In diesen Fällen und in Kellern, deren
Wände nicht ganz trocken sind, muss die feuchte Raumluft während
der heißen Tage im Sommer durch einen elektrischen Lufttrockner
getrocknet werden. Es reicht dabei aus, die relative
Luftfeuchtigkeit unter 65% zu halten, kurzzeitig sind bis 70%
möglich. Diese Maßnahme verhindert auch die Bildung von
Schimmelpilz an im Keller gelagerten Gegenständen (Textilien,
Lederwaren, Koffer, Kartons/Papier, usw.). Lüftungstechnische
Maßnahmen - neue, dichte Fenster
Es werden neue Fenster anstelle der alten eingebaut. Danach grüßt der
Schimmelpilz von der Wand. Dies ist kein so seltenes Ereignis. Neue
Fenster sind dicht und lassen bei geschlossenen Fenstern viel
weniger Luft durch, als die alten. Wenn man sein
Lüftungsverhalten beibehält, dann steigt im Winter die relative
Luftfeuchtigkeit aufgrund des reduzierten Volumens der
ausgetauschten Luft an. Es kann dann bei kalter Witterung an kalten
Stellen der Außenwände zur Bildung von Schimmelpilz kommen. In
vielen Fällen werden Nutzer von Wohnungen nach dem Fenstertausch
darauf hingewiesen, dass sie nun "intensiver" (gemeint
ist: häufiger) lüften müssen. Es stellt sich dann die Frage,
wie oft Wohnungen mit neuen Fenstern zur Vermeidung von
Schimmelpilz tatsächlich gelüftet werden müssen. Abgesehen
davon, dass viele
Mieter in dieser Hinsicht allein gelassen werden, haben Gerichte
diesbezüglich Entscheidungen gefällt: "Die Grenze der Zumutbarkeit liegt nach weit verbreiteter Rechtsprechung bei dreimal täglichem Stoßlüften." Tritt
bei normaler Nutzung der Wohnung im Winter bei 3 täglichen
Stoßlüftungen aller Wohnräume Schimmelpilz auf, dann ist dies
ein Hinweis auf eine nicht ausreichende Luftzufuhr bei
geschlossenen Fenstern. Genau da setzt die DIN 1946-6 an, die ein
Mindestvolumen an pro Stunde bei geschlossenen Fenstern vorgibt.
Halten Wohnungen diese Mindestwerte nicht ein, dann können in die
Fenster oder Außenwände zusätzliche
"Außenluftdurchlässe" (z.B.
"Fensterfalzlüfter" oder dezentrale Lüfter mit
Wärmerückgewinnung) eingebaut werden. Muss ein Wohnraum bei
normaler Nutzung zur Vermeidung
von Schimmelpilz deutlich mehr als 3-mal täglich gelüftet werden, kann dies als ein bauseitiger
Mangel bewertet werden. Wie
lüfte ich optimal zur Vermeidung von Schimmelpilz?
Die Lüftung des Wohnraums dient der Erneuerung der der Raumluft
(Sauerstoff und Reduzierung von CO2), Entsorgung der durch die Nutzung des
Wohnraums in die Raumluft eingetragene Feuchtigkeit (Atmen,
Schwitzen, Kochen, Duschen, Wasche, usw.) und Schadstoffe an die
Außenluft. Eine optimale tägliche Anzahl der zur Vermeidung von
Schimmelpilz notwendigen Stoßlüftungen ergibt sich aus der
Einstellung der relativen Luftfeuchtigkeit der Raumluft in Bezug
auf die Außentemperatur und Bausubstanz. Die zur
Vermeidung von Schimmelpilz empfohlenen Werte für die relative
Luftfeuchtigkeit hängt von der Bausubstanz und der
Außentemperatur ab. Diese Werte sind in dieser Tabelle
zusammengefasst:
Die Handhabung dieser Tabelle ist einfach: Ist der
gemessene Wert der relativen Luftfeuchtigkeit höher, als der
Tabellenwert, dann muss zusätzlich gelüftet werden. Zur Messung
dienen preiswerte digitale Thermometer/Hygrometer, die im
Elektronik-Fachhandel, bei Conrad-Electronic, Reichelt oder Amazon erhältlich
sind. Download
der Lüftungsempfehlungen - hier -
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